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SANIERUNG ZUM EFFIZIENZHAUS / KLIMAFREUNDLICHER NEUBAU / EFFIZIENZHAUS PLUS


SANIERUNG ZUM KFW-EFFIZIENZHAUS

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt für energetische Sanierungen zum Effizienzhaus Förderungen in Form von zinsverbilligten Krediten mit zusätzlichen Tilgungszuschüssen im Rahmen des Förderprogramms "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude".

Der Kreditbetrag beträgt maximal 120.000,- Euro pro Wohneinheit bzw. für die EE- und NH-Klasse maximal 150.000,- Euro pro Wohneinheit.

Tilgungszuschüsse

Effizienzhaus 85

Effizienzhaus 70

Effizienzhaus 55

Effizienzhaus 40

  Basisförderung

5 %

10 %

15 %

20 %

  Erneuerbare Energien (EE)

+ 5 %

+ 5 %

+ 5 %

+ 5 %

  Denkmal Nachhaltigkeit (NH)

+ 5 %

+ 5 %

+ 5 %

+ 5 %

  Worst Performing Building (WPB)

+ 10 %

+ 10 %

+ 10 %

+ 10 %

  Serielle Sanierung (SerSan)

+ 15 %

+ 15 %

+ 15 %

+ 15 %


Bei gemeinsamer Beantragung wird der EE- und NH-Bonus zusammen auf 5 % und der WPB- und SerSan-Bonus zusammen auf 20 % begrenzt.

Zusätzlich wird auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienzexperten mit einem Zuschuss von 50 % gefördert. Hierbei betragen die Förderhöchstgrenzen für Ein- und Zweifamilienhäuser 10.000,- Euro und für Mehrfamilienhäuser 4.000,- Euro pro Wohneinheit bzw. maximal 40.000,- Euro pro Bauvorhaben.

Folgende Höchstwerte sind bei einer energetischen Sanierungen zum Effizienzhaus bezüglich Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust jeweils einzuhalten:

Kennwert (v.H. des GEG)

Effizienzhaus 85

Effizienzhaus 70

Effizienzhaus 55

Effizienzhaus 40

  Primärenergiebedarf (Qp)

< 85 %

< 60 %

< 55 %

< 40 %

  Transmissionswärmeverlust (Ht)

< 100 %

< 85 %

< 70 %

< 55 %


Mit einer Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 55 kann ein Gebäude zusammen mit
  • einer stromerzeugenden Photovoltaik-Anlage (10 kWp unverschattete 30° Südausrichtung bzw. Äquivalente) und
  • einem stationären Batteriespeichersystem (10 kWh nutzbare Speicherkapazität)
bereits etwa 51 % des gesamten Energiebedarfs (Heizung, Warmwasser, Hilfs- und Haushaltsstrom) unmittelbar am Haus erzeugen.

» Beispielhafte Energieautarkie in einem KfW-Effizienzhaus 55 nach Monatsbilanz (Heizung, Warmwasser, Hilfs- und Haushaltsstrom):



KLIMAFREUNDLICHER NEUBAU (KFN)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt auch für den Neubau Förderungen in Form von zinsverbilligten Krediten im Rahmen des Förderprogramms "Klimafreundlicher Neubau".

Der Kreditbetrag beträgt maximal 100.000,- Euro pro Wohneinheit bzw. maximal 150.000,- EUR pro Wohneinheit, wenn zusätzlich ein Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen (QNG) beantragt wird.

Ein Klimafreundlicher Neubau ist bezüglich Primärenergiebedarf (Qp), Transmissionswärmeverlust (Ht) und Treibhausgasemissionen (GWP100) wie folgt einzuordnen:

Kennwert (v.H. des GEG)

Effizienzhaus 55

Effizienzhaus 40

Klimafreundlicher Neubau

  Primärenergiebedarf (Qp)

< 55 %

< 40 %

< 40 %

  Transmissionswärmeverlust (Ht)

< 70 %

< 55 %

< 55 %

  Treibhausgasemmission (GWP100)

ohne

ohne

< 24,0 kg CO2 Äqui./m²NRF*a)


Die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus (GWP100) können dabei mit folgenden energetischen Baustandards eingehalten werden:

Spezifische Wärmekapazität

Effizienzhaus 40 Pus

Passivhaus Plus

Passivhaus Premium

  Leichtbau (60 Wh/m²K)

ja

ja

ja

  Mischbauweise (130 Wh/m²K)

nein

ja

ja

  Massivbau (210 Wh/m²K)

nein

nein

ja


Mit Einschränkungen in der Materialauswahl können Klimafreundliche Gebäude daher bereits mit einem KfW Effizienzhaus 40 Plus realisiert werden, wohingegen bei einem Passivhaus Premium die Materialität aufgrund der sehr hohen Gesamtenergieeffizienz praktisch keine Rolle mehr spielt.


EFFIZIENZHAUS PLUS (NACH BMUB)

Das Effizienzhaus Plus-Niveau nach Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) ist erreicht, wenn sowohl ein negativer Jahres-Primärenergiebedarf ( Qp < 0 kWh/m²a), als auch ein negativer Jahres-Endenergiebedarf ( Qe < 0 kWh/m²a) vorliegen.

Zusätzlich wird für Wohngebäude je nach Gebäudetyp ein pauschaler Endenergiebedarf von 20 kWh (Einfamilienhaus) beziehungsweise 35 kWh (Mehrfamilienhaus) je Quadratmeter und Jahr - jedoch maximal 2.500 kWh pro Jahr je Wohneinheit - für den Nutzerstrombedarf angesetzt.

Alle sonstigen Bedingungen des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) sind einzuhalten, wobei die Erfahrungen aus der Praxis jedoch gezeigt haben, dass die Anforderungen an ein Effizienzhaus Plus am einfachsten mit dem Passivhaus-Standard erreicht werden können.


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